
Bürgergeld 2026 Höhe: Regelsätze, Anspruch & Mietkosten
Jedes Jahr die gleiche Frage: Wie viel Geld bekomme ich beim Bürgergeld? Die Antwort für 2026 ist kurz und ernüchternd – die Regelsätze bleiben stehen, während Mieten und Energiepreise weiterziehen. Für einen Alleinstehenden sind es unverändert 563 Euro.
Regelsatz Alleinstehende: 563 € ·
Regelsatz Partner (pro Erwachsener): 506 € ·
Regelsatz Kind (14–17 Jahre): 471 €
Kurzüberblick
- Regelsatz Alleinstehende 2026: 563 € (Bundesregierung, offizielle Mitteilung zur Nullrunde)
- Nullrunde – keine Erhöhung gegenüber 2024/2025 (Bundesregierung, offizielle Mitteilung zur Nullrunde) (Bundesregierung, offizielle Mitteilung zur Nullrunde)
- Mietkostenübernahme in angemessener Höhe (Bürgergeld.org, Ratgeber zu Unterkunftskosten)
- Ob die Regelsätze 2027 erhöht werden, ist offen
- Genaue Angemessenheitsgrenzen für Miete variieren je nach Kommune
- 2023: Regelsatz Alleinstehende 502 €
- 2024: Anhebung auf 563 €
- 2026: Nullrunde – Sätze unverändert
- Ab Juli 2026 neue Grundsicherung mit strengeren Wohnkostenregeln (Bürgergeld.org, Ratgeber zu Unterkunftskosten)
- 2027: mögliche Anpassung der Regelsätze, aber ungewiss
Sechs Kernangaben auf einen Blick: Die wesentlichen Parameter des Bürgergelds 2026.
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Regelsatz Alleinstehende | 563 € |
| Regelsatz Partner (pro Person) | 506 € |
| Nullrunde 2026 | Ja |
| Anspruchsalter | 15 Jahre bis zur Regelaltersgrenze |
| Vermögensfreibetrag Alleinstehende | 40.000 € |
| Mietkostenübernahme | Ja, in angemessener Höhe |
Wie hoch ist das Bürgergeld 2026?
Die Bundesregierung hat die Regelsätze für 2026 nicht erhöht. Damit sinkt die Kaufkraft real, weil Mieten und Energiekosten weiter steigen.
Wie hoch ist der Regelsatz für Alleinstehende?
- Der Regelsatz für Alleinstehende (Regelbedarfsstufe 1) beträgt 2026 unverändert 563 € (Bundesregierung, offizielle Mitteilung zur Nullrunde).
Wie hoch ist der Regelsatz für Partner?
- Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten jeweils 506 € (Betanet.de, Sozialhilfe- und Bürgergeldratgeber).
- Erwachsene unter 25 Jahren, die noch bei den Eltern leben: 451 € (Betanet.de, Sozialhilfe- und Bürgergeldratgeber).
Wie hoch ist der Regelsatz für Kinder?
- Kinder von 14 bis 17 Jahren: 471 €.
- Kinder von 6 bis 13 Jahren: 390 €.
- Kinder unter 6 Jahren: 357 €.
Die gestaffelten Kindersätze finden sich in der offiziellen Regelsatzverordnung (Betanet.de, Sozialhilfe- und Bürgergeldratgeber).
Die Konsequenz: Alleinstehende Bezieher haben 2026 real weniger in der Tasche als 2024, weil die Inflationsrate die Nullrunde auffrisst. Wer 563 Euro bekommt, kann sich heute weniger leisten als vor zwei Jahren.
Wer bekommt Bürgergeld?
Wer zu viel Vermögen hat oder nicht erwerbsfähig ist, erhält Sozialhilfe statt Bürgergeld. Die Prüfung ist streng.
Kann jeder einfach Bürgergeld bekommen?
- Anspruch haben erwerbsfähige Personen ab 15 Jahren bis zum Rentenalter, die in Deutschland leben (Bundesregierung, Erläuterungen zum Bürgergeld).
- Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden: Einkommen und Vermögen werden geprüft.
Welche Einkommens- und Vermögensgrenzen gelten?
- Alleinstehende dürfen Vermögen bis 40.000 € besitzen (Betanet.de, Vermögensfreibeträge im Bürgergeld).
- Für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich der Freibetrag um 15.000 €.
Der Haken: Die Vermögensprüfung erfasst auch Aktien, Sparbücher und Bargeld. Nur ein angemessenes Auto und selbstgenutztes Wohneigentum sind geschützt.
Was bekommt man beim Bürgergeld alles bezahlt?
Das Jobcenter übernimmt nicht nur 563 Euro, sondern auch die Miete – allerdings nur bis zur ortsüblichen Angemessenheitsgrenze.
Wird beim Bürgergeld auch die Miete bezahlt?
- Ja, die Kosten der Unterkunft (Bruttokaltmiete) und Heizkosten werden separat übernommen (Bürgergeld.org, Ratgeber zu Unterkunftskosten).
- In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) prüft das Jobcenter die Angemessenheit der Miete nicht (Bürgergeld.org, Ratgeber zu Unterkunftskosten).
- Heizkosten müssen dagegen von Anfang an angemessen sein.
Was müssen Bürgergeld-Empfänger selbst zahlen?
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt das Jobcenter.
- Übersteigt die Miete die Angemessenheitsgrenze, muss der überschüssige Betrag aus dem Regelsatz gezahlt werden (Hartz4Widerspruch.de, Ratgeber zu Regelsatz und KdU).
Wie hoch ist die Warmmiete bei einer Kaltmiete von 500 Euro?
- Bei einer Kaltmiete von 500 € plus Nebenkosten von 100 € und Heizkosten von 80 € ergibt sich eine Warmmiete von 680 €.
- Ob das Jobcenter diese übernimmt, hängt von der örtlichen Angemessenheitsgrenze ab.
Der Trade-off: Wer in einer teuren Stadt wohnt, kann die gesamte Miete nur während der Karenzzeit erstattet bekommen. Danach droht eine Aufforderung zur Kostensenkung.
Wie viel Geld darf ein Bürgergeld-Empfänger auf dem Konto haben?
Das Gesetz schützt Ersparnisse bis zu einer Grenze. Wer mehr besitzt, muss dieses Vermögen zunächst aufbrauchen.
Wie viel Wert darf ein Auto beim Bürgergeld haben?
- Ein angemessenes Kraftfahrzeug ist geschützt – ein Höchstwert ist nicht festgelegt (Betanet.de, Regelungen zum Auto im Bürgergeld).
- Luxusfahrzeuge sind jedoch nicht geschützt und werden als Vermögen angerechnet.
Darf ich mein Auto behalten, wenn ich Bürgergeld beziehe?
- Ja, solange das Auto als angemessen gilt. Ein Gebrauchtwagen im Wert von 5.000 € ist in der Regel unproblematisch.
Gibt es einen Vermögensfreibetrag?
- Alleinstehende: 40.000 € Schonvermögen (Betanet.de, Vermögensfreibeträge im Bürgergeld).
- Jede weitere Person: +15.000 €.
- Selbstgenutztes Wohneigentum angemessener Größe ist ebenfalls geschützt.
Was das bedeutet: Ein Single mit 42.000 € auf dem Sparkonto müsste 2.000 € erst verwenden, bevor er Bürgergeld erhält. Die Freibeträge sind jedoch deutlich höher als früher bei Hartz IV.
Ist es möglich, Bürgergeld und Rente gleichzeitig zu erhalten?
Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bekommen Grundsicherung im Alter – nicht Bürgergeld.
Wie hoch ist das Bürgergeld für Rentner?
- Personen vor der Regelaltersgrenze können ergänzend Bürgergeld zur Rente erhalten (Deutsche Rentenversicherung, FAQ zu Rente und Bürgergeld).
- Die Rente wird als Einkommen angerechnet, sodass das Bürgergeld entsprechend gekürzt wird.
Kann man Bürgergeld bekommen, wenn man schon Rente bezieht?
- Ja, wenn die Rente nicht zum Leben reicht und die Person noch nicht das Regelrentenalter erreicht hat.
- Ab der Regelaltersgrenze besteht Anspruch auf Grundsicherung im Alter, nicht auf Bürgergeld.
Das Paradox: Wer mit knapper Rente dasteht, bekommt zwar Hilfe, aber die Anrechnung der Rente führt dazu, dass der Gesamtbetrag oft nur knapp über der Grundsicherung liegt. Eine spürbare Besserung tritt nicht ein.
Zeitleiste der Bürgergeld-Sätze
- 2023: Regelsatz Alleinstehende 502 € (Bundesregierung, offizielle Mitteilung zur Nullrunde)
- 2024: Anhebung auf 563 € (plus 12 % aufgrund der hohen Inflation)
- 2025: Sätze bleiben unverändert
- 2026: Nullrunde – Sätze unverändert bei 563/506/451/471 etc.
Der Trend: Seit 2024 haben die Bezieher keinen Cent dazubekommen, während die Inflation die Kaufkraft gemindert hat. Eine echte Anpassung steht frühestens 2027 an – falls die Bundesregierung sie beschließt.
Bestätigte Fakten und Unklarheiten
Bestätigte Fakten
- Regelsätze 2026 bleiben unverändert (563 € Alleinstehende) (Bundesregierung, offizielle Mitteilung zur Nullrunde)
- Mietkosten werden in angemessener Höhe übernommen (Bürgergeld.org, Ratgeber zu Unterkunftskosten)
- Vermögensfreibeträge gelten wie bisher (40.000 €/15.000 €) (Betanet.de, Vermögensfreibeträge im Bürgergeld)
Was unklar ist
- Ob die Regelsätze 2027 erhöht werden, ist ungewiss
- Die genaue Angemessenheitsgrenze für Miete variiert je nach Kommune und ist nicht für alle Städte öffentlich einsehbar
Die Regelsätze bleiben 2026 unverändert – das bedeutet eine Nullrunde für alle Bezieher.
Bundesregierung, Pressemitteilung zur Nullrunde
Für Alleinstehende beträgt das Bürgergeld (Regelsatz) 563 Euro – das ist ein Betrag, der nach Abzug der Fixkosten kaum Spielraum lässt.
DGB-Ratgeber, Broschüre zu Sozialleistungen
Die Aussagen von Regierung und Gewerkschaft zeigen die widersprüchliche Realität: Offiziell bleibt der Satz stabil, faktisch schwindet die Kaufkraft. Die kommende Neue Grundsicherung ab Juli 2026 könnte die Wohnkostenregeln verschärfen und viele Bezieher zusätzlich belasten.
Für Alleinstehende in teuren Städten ist die Lage klar: Entweder sie finden eine günstigere Wohnung oder sie müssen Eigenanteile aus dem Regelsatz zahlen. Andernfalls wird die Nullrunde zur realen Kürzung.
hartz4widerspruch.de, fachanwalt.de, bmas.de, das-steht-dir-zu.de
Häufig gestellte Fragen
Wie beantrage ich Bürgergeld?
Den Antrag stellen Sie beim örtlichen Jobcenter. Sie können das Formular online ausfüllen oder persönlich abgeben. Nötig sind Personalausweis, Mietvertrag und Nachweise über Einkommen und Vermögen.
Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Sozialhilfe?
Bürgergeld erhalten erwerbsfähige Personen (15 Jahre bis Regelaltersgrenze). Sozialhilfe (Grundsicherung) bekommen Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder das Rentenalter erreicht haben.
Wie lange kann ich Bürgergeld beziehen?
Solange Sie erwerbsfähig und bedürftig sind. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht. Allerdings müssen Sie regelmäßig die Bedürftigkeit nachweisen und an Maßnahmen zur Arbeitsintegration teilnehmen.
Kann ich Bürgergeld bekommen, wenn ich selbstständig bin?
Ja, auch Selbstständige können Bürgergeld beantragen, wenn ihr Einkommen nicht zum Leben reicht. Allerdings wird das Einkommen aus der Selbstständigkeit angerechnet.
Wie wirkt sich ein Minijob auf das Bürgergeld aus?
Ein Minijob wird auf das Bürgergeld angerechnet. Es gibt einen Freibetrag: 100 € sind anrechnungsfrei, darüber hinaus werden 20 % des Bruttoverdienstes angerechnet, bis zu einer Grenze.
Gibt es einen Kinderzuschlag?
Ja, den Kinderzuschlag (KiZ) erhalten Eltern, deren Einkommen für den eigenen Bedarf reicht, aber nicht für die Kinder. Der KiZ wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und beträgt bis zu 292 € pro Kind.
Wie hoch sind die Mehrbedarfe?
Mehrbedarfe gibt es z. B. für Alleinerziehende (12–36 % des Regelsatzes je nach Alter und Anzahl der Kinder), für Schwangere (17 %) oder für Menschen mit Behinderung. Die genauen Sätze regelt das SGB II.